2020. 9. Der Beauftragte bestätigte mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das SECO dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 10. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 teilte der Beauftragte der Antragstellerin und dem SECO mit, dass er das Schlichtungsverfahren schriftlich durchführen werde. 11. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerin und des SECO sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.