Mit Schreiben vom 7. September 2020 lud das SECO die Antragstellerin (Unternehmerin) zu einer Stellungnahme gemäss Art. 11 BGÖ ein. Es wies die Antragstellerin daraufhin, dass das Zugangsgesuch in Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtes 1C_222/2018 vom 21. März 2019 und der Berichterstattung der Wochenzeitung WOZ am 16. Juli 2020 4 stünde. Zum Anhörungsschreiben stellte das SECO der Antragstellerin einen dreiseitigen Fragebogen mit insgesamt 11 Fragen (1; 2, 2a-c; 3, 3a-c sowie 4 und 4a) zu. Für die Antworten waren Kästchen zum Ankreuzen und auch ein freies Feld für Begründungen vorhanden.