3. Am 25. August 2020 schränkte der Gesuchsteller sein aktuelles Zugangsgesuch dahingehend ein, als dass er nicht mehr Zugang zu allen exportierenden Unternehmen, sondern nur zu einer Liste der Unternehmen ersuchte, deren Exportumfang im Jahr 2019 eine bestimmte Grenze erreichte bzw. diese überschritt. Entsprechend der vom SECO dem Beauftragten zugestellten Unterlagen zeigt sich, dass aufgrund dieser Eingrenzung das SECO anstelle von 23 Unternehmen nur 12 Unternehmen angehört hat, darunter auch die Antragstellerin. 4. Das Zugangsgesuch betrifft besondere militärische Güter. Als solche gelten gemäss Art. 3 Bst.