3. Die Antragstellerin ist aufgrund des am 29. Januar 2009 publizierten Berichts der Expertenkommission Börsendelikte und Marktmissbrauch der Meinung, dass zwischen diesem und dem eingereichten Zugangsgesuch ein Zusammenhang besteht, das Zugangsgesuch vom EFD ungenügend behandelt wurde und dass weitere Unterlagen vorhanden sein müssten.