6. Die Antragstellerin reichte ergänzend zum Schlichtungsantrag am 17. April 2009 einen Bericht der Expertenkommission Börsendelikte und Marktmissbrauch vom 29. Januar 2009 ein. Die Antragstellerin geht davon aus, dass „die Schaffung dieser Expertenkommission u.a. Frucht der vom Eidg. Finanzdepartement im Antwortschreiben vom 7. Mai 2008 bestätigten Bemühungen von A, aber auch von Vorstössen von F ist, die dieser als Parteivertreter für die B AG und/oder für die E AG beim Eidg. Finanzdepartement unternommen hat“.