Im Rahmen der Überprüfung war ersichtlich, dass nur ein einziges Dokument (Charts) in den Geschäftsverwaltungstabellen aufgeführt ist. Während der Überprüfung wurde dem Beauftragten eine E-Mail der Generalsekretärin des EFD vom 5. Juni 2008 überreicht, in welcher sie festhielt, dass ausser den dem Bundesrat übergebenen Charts, welche Geschäftsgeheimnisse enthalten, keine weiteren Dokumente existieren. Des Weiteren fragte sie A an, ob der Antragstellerin trotz vorhandener Geschäftsgeheimnisse allenfalls Zugang zu einem Teil des Dokuments gewährt werden könne.