57 zum Schluss kommt, dass keine weiteren als die bereits zugestellten amtlichen Dokumente gemäss dem Zugangsgesuch vom 24. April 2024 (s. Ziff. 35) vorhanden sind bzw. nicht durch einen einfachen elektronischen Vorgang erstellt werden können. 61. Das BFS erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). 62. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name des Antragstellers (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 63. Die Empfehlung wird eröffnet: -