Durch die Nichtteilnahme an der Schlichtungssitzung blieben für den Beauftragten viele Punkte unklar und müssen nun vom BFS im Nachgang zum Schlichtungsverfahren geklärt werden. 55. Zusammenfassung: - Das BFS hat bisher nicht plausibel dargelegt, dass es sich bei den beiden dem Antragsteller zugestellten Dokumenten mit den Titeln "Rechnung KE 2022 - BFS" und "Rechnung KE 2023 - BFS" um die mit Zugangsgesuch verlangte "[...] aktuellste Ausgabe des Dokuments zur realistischen Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebungen des Bundesamtes der Statistik" (Stichtag 24. April 2024) handelt (s. Ziff. 35 und 44).