b BGÖ auf die Aussage, dass die Gefahr bestehe, dass jeder Umfrageteilnehmer beim Bundesamt für Statistik das gleiche Zugangsgesuch stellen könnte und somit der gesetzliche Auftrag vom BFS bzw. von einer Sektion nicht mehr ausgeführt werden könne. Das BFS legt dabei weder dar, um welche konkrete und klar definierte behördliche Massnahme es sich handelt, noch inwiefern Dokumente betreffend die realistische Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebung den Schlüssel zum Erfolg einer solchen Massnahme bilden. Vielmehr spricht das BFS davon, dass es nicht mehr in der Lage wäre, seine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen.