6/9 47. In der E-Mail vom 29. November 2024 vom BFS an den Beauftragten schrieb es unter anderem: "Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass die Zusammenstellung der Rechnung (entspricht der Budgetplanung) als solches nicht als Dokument in der Sektion KE vorliegt und auch nicht über einen einfachen elektronischen Vorgang generiert werden kann (Art. 5 Abs. 2 BGÖ). Dies da die gewünschten Informationen in diesem Detaillierungsgrad nicht im gleichen System geführt werden.