Im Schlichtungsantrag an den Beauftragten hielt er fest: "Bei den beiden zugesandten elektronischen Dokumenten handelt es sich um die Rechnung für die Sektion KE und nicht wie im Zugangsgesuch vom 24. April 2024 aufgeführt die realistische Budgetplanung laut Organisationsreglement." Damit bestreitet der Antragsteller die Aussage des BFS, wonach es sich bei den zwei zugänglich gemachten Dokumenten um die "aktuellste Ausgabe der Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebung" handelt. Zudem zweifelt er an, dass darüber hinaus keine weiteren sein Zugangsgesuch betreffende Dokumente existieren.