Weiter schrieb das BFS in dieser Mail, dass die Rechnung für das Jahr 2024 erst Anfang 2025 verfügbar sei (s. Ziff. 20). 39. Der Antragsteller vertritt den Standpunkt, dass es für ihn so aussehe, als ob es sich bei den zugesandten Dokumenten nicht um ein Budget, eine Budgetplanung oder einen Voranschlag handle, sondern um das Rechnungsergebnis (s. Ziff. 21). Im Schlichtungsantrag an den Beauftragten hielt er fest: