38. Das BFS beschränkte sich bei der Übermittlung der beiden Dokumente mit den Titeln "Rechnung Sektion KE 2022 – BFS" und "Rechnung Sektion KE 2023 – BFS" auf die Mitteilung an den Antragsteller, dass die beiden Dokumente die Plandaten der Sektion Konjunkturerhebung beinhalten würden, versehen mit der Klammerbemerkung "(Budgetzahlen der Sektion KE)", und auf den Hinweis, dass keine weiteren Informationen auf der Stufe Sektion vorhanden seien. Weiter schrieb das BFS in dieser Mail, dass die Rechnung für das Jahr 2024 erst Anfang 2025 verfügbar sei (s. Ziff.