29. Am gleichen Tag antwortete der Beauftragte dem BFS per E-Mail und nahm die Nichtteilnahme an der Sitzung zur Kenntnis. Er merkte dazu an, dass die vorgebrachten materiellen Argumente des BFS im Zuge der Schlichtungssitzung hätten thematisiert werden können. 30. Ebenfalls am 29. November 2024 teilte der Beauftragte dem Antragsteller mit, dass das BFS nicht bereit ist, an der Schlichtungssitzung teilzunehmen. 31. Auf die weiteren Ausführungen des Antragstellers und des BFS sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.