28. Mit E-Mail vom 29. November 2024 erklärte das BFS gegenüber dem Beauftragten, es sei nicht bereit an der Schlichtungssitzung teilzunehmen und begründete dies u.a. damit, dass aus seiner Sicht der Antragsteller die gewünschten Dokumente bereits erhalten habe, und verwies auf die E- Mail des BFS an den Antragsteller vom 27. August 2024. Es sei darauf hinzuweisen, dass die Zusammenstellung der Rechnung (entspreche der Budgetplanung) als solche nicht als Dokument in der Sektion KE vorliege und auch nicht über einen einfachen elektronischen Vorgang generiert werden könne (Art. 5 Abs. 2 BGÖ).