Am 2. September 2024 bestätigte der Beauftragte den Eingang des Schlichtungsantrags. 24. Mit Brief vom 6. September 2024 schrieb der Beauftragte das Schlichtungsverfahren betreffend den Schlichtungsantrag des Antragstellers vom 21. Mai 2024 ab, da das BFS eine Stellungnahme gemäss Art. 12 Abs. 4 BGÖ abgegeben hatte, womit der Schlichtungsgrund gemäss Art. 13 Abs. 1 Bst. b BGÖ weggefallen war. 25. Mit Schreiben vom 13. September 2024 informierte der Beauftragte das BFS über den neuen Schlichtungsantrag vom 29. August 2024 und verlangte die betroffenen Dokumente ein. Gleichzeitig lud er das BFS zu einer Schlichtungssitzung für den 3. Dezember 2024 ein.