Dazu führte es aus: "Nach einem Austausch mit dem EDÖB senden wir Ihnen gemäss Art. 12 BGÖ unsere Stellungnahme zu Ihrem Gesuch: Wir gewähren Ihnen (nochmals) den Zugang zu den Rechnungen 2022 und 2023, welche einem Auszug aus dem SAP des BFS entsprechen. Ersichtlich sind die Plandaten KE (Budgetzahlen der Sektion KE). Mehr Informationen gibt es auf der Stufe Sektion nicht. Die Rechnung 2024 ist erst Anfang 2025 erhältlich." Das BFS wies den Antragsteller auf die Möglichkeit hin, innert 20 Tagen einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten einzureichen.