Darin sei insbesondere hinreichend konkret darzulegen, dass die zugestellten Unterlagen alle Dokumente darstellten, die das BFS als vom Zugangsgesuch betroffen identifiziert habe, und ebenso sei auszuführen, ob weitere Dokumente vorhanden seien oder nicht. 20. Am 27. August 2024 stellte das BFS dem Antragsteller zwei Dokumente mit den Titeln "Rechnung Sektion KE 2023 – BFS und "Rechnung Sektion KE 2022 – BFS" zu. Dazu führte es aus: "Nach einem Austausch mit dem EDÖB senden wir Ihnen gemäss Art.