Am 28. Juni 2024 reichte das BFS die aus seiner Sicht betroffenen Dokumente beim Beauftragten ein ("Rechnung Sektion KE 2022 – BFS" und "Rechnung Sektion KE 2023 – BFS"). Es erklärte, der Antragsteller habe die geforderten Dokumente "Die aktuellste Ausgabe des Dokuments der realistischen Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebungen vom Bundesamt der Statistik" bereits im Rahmen der ersten "Schlichtungsverhandlung" erhalten, und verwies dabei auf die E-Mail vom 15. April 2024, mit welcher das BFS die beiden Dokumente "Rechnung Sektion KE 2022 – BFS und "Rechnung Sektion KE 2023 – BFS" dem Antragsteller zugestellt habe.