Darin verlangte er "die aktuellste Ausgabe des Dokuments der realistischen Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebungen vom Bundesamt der Statistik." In der Beschreibung der Dokumente verwies er auf Punkt 4.5. des Organisationsreglements des Bundesamts für Statistik, welches er im Rahmen eines anderen Zugangsverfahren herausverlangt hatte. 15. Am 21. Mai 2024 stellte der Antragsteller gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. b BGÖ einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten, weil das BFS nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist geantwortet habe. 1 Empfehlung des Beauftragten vom 25. März 2024.