Mit E-Mail vom 15. April 2024 sandte das BFS dem Antragsteller zwei Dokumente mit den Titeln "Rechnung Sektion KE 2022 – BFS" und "Rechnung Sektion KE 2023 – BFS" zu. Dazu schrieb es: "Gemäss der Empfehlung des EDÖB vom 25. März 2024 zum Schlichtungsverfahren zwischen Ihnen und dem BFS gewähren wir Ihnen den Zugang zu den geforderten Dokumenten (siehe Anhang; Rechnungen der Sektion Konjunkturerhebungen KE 2022 und 2023). […]." 13. Am 23. April 2024 antwortete der Antragsteller dem BFS und bedankte sich für die Zusendung der beiden Jahresrechnungen der Sektion Konjunkturerhebung mit jeweils fünf Detailpositionen.