mithin kein amtliches Dokument existiere resp. ein solches nicht fertig gestellt sei. Der Beauftragte hielt weiter fest, dass das BFS auf jegliche weiteren Erklärungen zu diesem Vorbringen verzichtet hatte. Weiter wies der Beauftragte darauf hin, dass sich das BFS nicht weiter zum SAP-Auszug betreffend die Sektion Konjunkturerhebung mit dem Titel "Rechnung 2022" geäussert hatte. Für den Beauftragten blieb somit offen, ob es sich bei diesem Auszug allenfalls um das "Resultat" im Sinne des Zugangsgesuchs handelt und, wenn dem so ist, weshalb dieses Dokument nicht fertig gestellt ist resp.