Das BFS habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Dokumente nicht fertig gestellt seien. Es sei unverständlich, dass die gewünschten Zahlen der Sektion Konjunkturerhebung für das Jahr 2022 am 7. November 2023 noch nicht als Dokument in elektronischer Form (Art. 5 Abs. 2 BGÖ) vorgelegen hätten. 11. Am 25. März 2024 erliess der Beauftragte eine Empfehlung. 1 Darin führte er aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen insbesondere aus, dass sich das BFS bis anhin auf die Aussage beschränkt habe, es werde kein Budget auf Stufe Sektion erstellt; mithin kein amtliches Dokument existiere resp.