Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 reichte der Antragsteller eine ergänzende Stellungnahme ein. Darin führte er u.a. aus, aus dem ihm vom BFS übermittelten Internetlink gehe das Rechnungsergebnis der Sektion Konjunkturerhebung für das Jahr 2022 nicht hervor. Die einzelnen Sektionen würden in der Staatsrechnung nicht aufgeführt. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2022 sei am 5. März 2023 auf der Website des BFS publiziert worden, weshalb der Jahresbericht 2022 und die darin enthaltenen Zahlen definitiv sein müssten. Das BFS habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Dokumente nicht fertig gestellt seien.