Dieser Auszug wurde entsprechend angefertigt." Dieser SAP-Auszug beschriftete das BFS mit dem Titel "Rechnung 2022". 8. Mit E-Mail vom 12. Januar und Schreiben vom 15. Januar 2024 informierte der Beauftragte die Parteien darüber, dass das Verfahren schriftlich durchgeführt werde, und gewährte dem BFS und dem Antragsteller die Möglichkeit, eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 9. Mit E-Mail vom 17. Januar 2024 verzichtete das BFS auf eine ergänzende Stellungnahme. 10. Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 reichte der Antragsteller eine ergänzende Stellungnahme ein.