b BGÖ nicht zugänglich seien. 5. Am 14. November 2023 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein. Darin führte er u.a. aus, es sei erstaunlich, dass kein fertig gestelltes Dokument über das Budget der Sektion Konjunkturerhebung für das Jahr 2022 vorhanden sei. Er gehe davon aus, dass ein Budget jeweils vor dem Kalenderjahr, für das es gelten soll, erstellt werde. 6. Am 17. November 2023 informierte der Beauftragte das BFS über den Eingang des Schlichtungsantrags und forderte es dazu auf, alle vom Zugangsgesuch betroffenen Dokumente einzureichen.