Am 2. November 2023 nahm das BFS zum Gesuch Stellung, indem es dem Antragsteller Internetlinks zur eidgenössischen Staatsrechnung 2022 und zum eidgenössischen Budget 2023 übermittelte, mit dem jeweiligen Verweis auf die Kapitel, die das BFS betreffen. 3. Mit E- Mail vom gleichen Tag erklärte der Antragsteller, dass aus den ihm zugesandten Internetlinks zwar die Gesamtzahlen für das BFS ersichtlich seien, nicht aber das Budget und Resultat für die Sektion Konjunkturerhebung mit Detailangaben für das Jahr