1. Der Antragsteller (Privatperson) ersuchte am 16. Oktober 2023 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Bundesamt für Statistik (BFS) um Zugang zu den folgenden Dokumenten: "BFS, Sektion Konjunkturerhebung, Budget und Resultat für das Geschäftsjahr 2022 [mit] Detailangaben". 2. Am 2. November 2023 nahm das BFS zum Gesuch Stellung, indem es dem Antragsteller Internetlinks zur eidgenössischen Staatsrechnung 2022 und zum eidgenössischen Budget 2023 übermittelte, mit dem jeweiligen Verweis auf die Kapitel, die das BFS betreffen.