15 Abs. 3 BGÖ). 51. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerin sowie der angehörten Firma A1 anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 52. Diese Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (R) X (Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten) - Einschreiben mit Rückschein (R) Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV vertreten durch Y 8034 Zürich - Einschreiben mit Rückschein (R) A1 (Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten)