In Bezug auf die Geheimhaltungsvereinbarungen führt die SERV lediglich aus, dass deren Nichteinhaltung zu einem Vertrauensverlust der Kunden führen würde. Weder die SERV noch die Firma B zeigen jedoch auf, wie dieser Vertrauensverlust zu einer Marktverzerrung, das heisst zu einem Wettbewerbsnachteil der Firma B führen würde, und welcher konkrete Schaden ihr daraus entstehen würde. 42.