Die SERV hat sich im Schlichtungsverfahren nicht dazu geäussert. Diese Information ist allerdings nach Ansicht des Beauftragten nicht geheimhaltungswürdig. 14 35. Zu beurteilen sind weiter die Informationen betreffend den Produkttyp, das Abschlussjahr und den Auftragswert. Diese werden von der SERV ohne weitere Begründung als «vertrauliche und hochsensible Daten ausländischer Staaten» qualifiziert. Für den Beauftragten ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Informationen politisch vertraulich und hochsensibel eingestuft werden können, umso mehr, dass die allermeisten Verträge im 2013 oder früher abgeschlossen wurden.