7/11 Staaten ist es also bereits bekannt, dass sie Chiffriergeräte bei den schweizerischen Firmen eingekauft haben, was bisher offensichtlich zu keiner ernsthaften Beeinträchtigung der aussenpolitischen Interessen oder der internationalen Beziehungen der Schweiz führte. Möglicherweise noch nicht bekannt ist, dass die Risiken dieser Verträge gemäss Art. 11 Abs. 1 SERVG bei der SERV versichert wurden: Die SERV hat sich im Schlichtungsverfahren nicht dazu geäussert.