Die dem EDÖB nachgereichte Liste wurde von der SERV am 28. April 2020 erstellt oder aktualisiert und erfüllt die Voraussetzungen eines amtlichen Dokumentes nach Art. 5 BGÖ. Die Tatsache, dass manche der aufgeführten Produkte vor dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes versichert wurden (1979 bis 2005), ist für die Anwendbarkeit gemäss Art. 23 BGÖ nicht massgebend, weil die in Frage stehende Liste nach dem 1. Juli 2006 erstellt oder aktualisiert wurde. 5 Die Liste enthält die verlangten Informationen, soweit sie den Produkttyp, den Käufer, den Auftragswert und das Abschlussjahr betreffen.