5/11 ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten sich explizit darüber geäussert hat. Somit gelangt der Beauftragte zum Schluss, dass die SERV mangels Vorhandenseins von amtlichen Dokumenten keinen Zugang zu Informationen bzw. zu der gewünschten Liste betreffend Produkte der Firma C gewähren kann. 26. Firmen A und B Die dem EDÖB nachgereichte Liste wurde von der SERV am 28. April 2020 erstellt oder aktualisiert und erfüllt die Voraussetzungen eines amtlichen Dokumentes nach Art. 5 BGÖ.