Der Beauftragte weist darauf hin, dass die Identität der gesuchstellenden Person in der Phase der Stellungnahme der Behörde dem angehörten Dritten nicht bekannt gegeben werden darf, es sei denn, die gesuchstellende Person ist damit einverstanden 4, was vorliegend unbekannt ist. 24. Gegenstand dieser Empfehlung sind die verlangten Listen bzw. Informationen bezüglich der Firmen A, B und C, soweit deren Produkte bei der SERV oder bei der früheren ERG versichert wurden und soweit die verlangten Listen bzw. Informationen den Produkttyp, den Käufer, den Auftragswert, das Abschlussjahr und die Produktbeschreibung betreffen.