Sie bestätigte dem Beauftragten, dass sie über keine detaillierten Projektbeschreibungen bzw. EIA reports verfüge. 18. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerin und der SERV sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. 4/11 II. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: