EIA reports pro Projekt oder allenfalls die entsprechenden Verfügungen der SERV gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG; SR 946.10) zuzustellen. Er forderte sie auch auf, ihm die Grunddaten von den mit der ERG als ihrer Vorgängerorganisation abgeschlossenen Versicherungen zuzustellen. 17. Am 28. April 2020 stellte der Rechtsvertreter der SERV dem Beauftragten weitere Dokumente zu, welche allerdings keine Produktbeschreibung enthalten.