Bei einer Offenlegung der verlangten Informationen würde gemäss Firma A1 bekannt gegeben, welche Staaten Produkte der Firma A eingekauft hatten. Daraus folge, dass «bei einer Beeinträchtigung der Cyber-Sicherheit der betroffenen Importstaaten das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang der Schweiz mit vertraulichen Informationen Schaden nehmen würde» und dass «die ausländischen Staaten beim Austausch sensibler