Sie führt weiter aus, dass wenn «die Schweiz den Zugang zu den fraglichen Informationen […] gewähren [würde], ohne deren [gemeint sind betroffene Staaten] explizite Einwilligung einzuholen, so könnte dieser Akt die internationalen Beziehungen der Schweiz zu diesen Staaten ernsthaft beeinträchtigen. Eine Offenlegung […] würde mit grosser Wahrscheinlichkeit in einen Vertrauensverlust gegenüber den schweizerischen Behörden resultieren, insbesondere hinsichtlich ihres Umgangs mit vertraulichen und hochsensiblen Daten ausländischer Staaten und der Respektierung ihrer Geheimhaltungsinteressen.» Aus diesem Grund sei der Zugang vollständig zu verweigern.