Die SERV erkennt darin ein Geheimhaltungsinteresse der Importstaaten, umso mehr, als dass bei Vertragsabschluss Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen wurden. Sie führt weiter aus, dass wenn «die Schweiz den Zugang zu den fraglichen Informationen […] gewähren [würde], ohne deren [gemeint sind betroffene Staaten] explizite Einwilligung einzuholen, so könnte dieser Akt die internationalen Beziehungen der Schweiz zu diesen Staaten ernsthaft beeinträchtigen.