Die erworbenen Sicherheitslösungen werden von diesen Staaten unter anderem für die Landesverteidigung bzw. den Nachrichtendienst eingesetzt.» Gemäss der durchgeführten Anhörung der Firma A1 «[würde] aus diesen Informationen im Umkehrschluss ersichtlich […], welche Bereiche des Datenverkehrs der betreffenden ausländischen Staaten nicht verschlüsselt und daher nicht gegen den Zugriff unberechtigter Personen bzw. Staaten geschützt seien.» Die SERV erkennt darin ein Geheimhaltungsinteresse der Importstaaten, umso mehr, als dass bei Vertragsabschluss Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen wurden.