Sie übernimmt die Begründung der angehörten Firma B, wonach durch Bekanntgabe der Liste teilweise offenbart würde, «welche Staaten welche Produkte zur Verschlüsselung ihrer Datenverarbeitungsanlagen von [den Firmen A und B] erworben haben. Die erworbenen Sicherheitslösungen werden von diesen Staaten unter anderem für die Landesverteidigung bzw. den Nachrichtendienst eingesetzt.