Weiter bestätigte sie, dass sie mit der Firma C zu keinem Zeitpunkt eine Geschäftsbeziehung unterhielt, «weshalb diesbezüglich keine Informationen vorhanden sind, welche der Gesuchstellerin zugänglich gemacht werden können.» In Bezug auf die von der Antragstellerin ebenfalls verlangte Liste mit den Daten der Vorgängerin ERG erklärte sich die SERV bereit, diesbezügliche Informationen auf Ersuchen des Beauftragten nachzureichen. 10.