Am 18. März 2020 reichte die Antragstellerin einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein. 7. Mit E-Mail vom 20. März 2020 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags die SERV dazu auf, die betroffenen Dokumente einzureichen. Der Beauftragte informierte die Antragstellerin und die SERV, dass aufgrund der Massnahmen des Bundesrates in Bezug auf Covid-19 das Schlichtungsverfahren schriftlich durchgeführt werde und gab den Beteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme.