Weiter führt sie aus, dass die genannten Informationen allgemein auch gemäss vergleichbaren ausländischen Gesetzen zu schützen seien. Das verlangte überwiegende öffentliche Interesse an der Bekanntgabe sei auch nicht gegeben, weil die «mediale Hysterie» des Arbeitgebers der Antragstellerin manipulierte Geräte der Firma A