{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2020-06-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-11--J_2020-06-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/bB8y6CAS1-vp/Empfehlung%20vom%2011.%20Juni%202020%20SERV%20Liste%20der%20bewilligten%20Produkte.pdf", "Checksum": "2d20edf6ee21329d5d869bb1f53805c1"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 11. Juni 2020 SERV Liste der bewilligten Produkte"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.06.2020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 11.06.2020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 11.06.2020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 11. Juni 2020: SERV / Liste der bewilligten Produkte"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:22:52", "Checksum": "df7caef48523b6f9aacab61e878cdf13", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.06.2020\nRegeste:\nEmpfehlung vom 11. Juni 2020: SERV / Liste der bewilligten Produkte\n\n Feldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 058 463 74 84, Fax 058 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nbetreffen, die zwischen den 1950er bis Anfang der 1990er hergestellt und vertrieben wurden.\nHingegen betreffen die hier verlangten Informationen über die Firma B die Jahre 2018 bis\nheute. Weitere Ausführungen der Firma B sind in den Ziff. 11-12 erwähnt.\n5. Am 16. März 2020 verweigerte die SERV den Zugang zu den verlangten Listen betreffend die\nFirmen A und B und machte Geschäftsgeheimnisse nach Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ geltend. Sie\npräzisierte, dass beide Firmen angehört wurden und dass «die Rechte der betroffenen Firmen\n[…] in diesem Fall mangels eines besonderen Informationsinteresses der Öffentlichkeit höher\n[wiegen] als das öffentliche Interesse an einer Zugänglichmachung.» Gleichzeitig führte die\nSERV aus, dass sie zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit der Firma C gehabte habe,\nohne explizit festzuhalten, nicht im Besitz der verlangten Informationen zu sein. Die SERV\näusserte sich nicht zur verlangten Liste betreffend den bei der Exportrisikogarantie ERG 1\nversicherten Produkten.\n6. Am 18. März 2020 reichte die Antragstellerin einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen\nDatenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein.\n7. Mit E-Mail vom 20. März 2020 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den\nEingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags die SERV dazu auf, die\nbetroffenen Dokumente einzureichen. Der Beauftragte informierte die Antragstellerin und die\nSERV, dass aufgrund der Massnahmen des Bundesrates in Bezug auf Covid-19 das\nSchlichtungsverfahren schriftlich durchgeführt werde und gab den Beteiligten Gelegenheit zur\nEinreichung einer Stellungnahme.\n8. Mit Schreiben vom 7. April 2020 reichte die Antragstellerin dem Beauftragten eine ergänzende\nStellungnahme ein. Ihrer Ansicht nach können für die Firma A keine Geschäftsgeheimnisse im\nSinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ geltend gemacht werden, weil diese keine\nMarktteilnehmerin mehr ist, da sie aufgelöst wurde. In Bezug auf die Firmen B und C ist für sie\nnicht ersichtlich, «inwiefern eine Offenlegung der Informationen zu einer\nWettbewerbsverzerrung bzw. wirtschaftlichen Schädigung führen würde.» Die SERV habe sich\ndazu in ihrer Stellungnahme an sie nicht weiter geäussert. Der Zugang zu den gewünschten\nListen sei deshalb zu gewähren.\n9. Nach zwei gewährten Fristerstreckungen reichte die SERV dem Beauftragten am 16. April 2020\ndurch ihren Anwalt eine undatierte Liste der von der SERV seit 2007 versicherten Produkte der\nFirmen A und B sowie eine Stellungnahme ein. Die Liste enthält unter anderem für jedes\nProdukt den Produkttyp, den Käufer (Käuferstaat oder Regierung des ausländischen Staates),\nden Auftragswert und das Abschlussjahr der bei der SERV abgeschlossenen Versicherung. Ein\nProduktbeschrieb ist nicht enthalten. Die SERV präzisierte, dass die Firma A im 2019 aufgelöst\nwurde und dass ihre Aktiven und Passiven von der Firma A1 übernommen wurden, welche sich\ninzwischen in Liquidation befindet. Weiter bestätigte sie, dass sie mit der Firma C zu keinem\nZeitpunkt eine Geschäftsbeziehung unterhielt, «weshalb diesbezüglich keine Informationen\nvorhanden sind, welche der Gesuchstellerin zugänglich gemacht werden können.» In Bezug auf\ndie von der Antragstellerin ebenfalls verlangte Liste mit den Daten der Vorgängerin ERG\nerklärte sich die SERV bereit, diesbezügliche Informationen auf Ersuchen des Beauftragten\nnachzureichen.\n10. In dieser Stellungnahme bestätigte die SERV ihre Haltung, den Zugang zu den gewünschten\nInformationen vollständig verweigern zu wollen, und legte ihre Argumente mit Verweis auf\nmehrere Ausnahmebestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes dar.\n\n1\nDie Exportrisikogarantie ERG wurde am 1. Januar 2007 von der SERV abgelöst: https://www.serv-ch.com/organisation/von-\nder-erg-zur-serv/ (zuletzt besucht am 03.6.2020).\n\n"}