7 BBl 2003 2006, Handkommentar zum BGÖ, Art. 7, Rz 72, 77 5/6 9. Im Weiteren stellt sich die Frage, ob das Öffentlichkeitsgesetz Journalisten ein weitergehendes Zugangsrecht zu amtlichen Dokumenten einräumt als der Bürgerin oder dem Bürger.