Diese Ausnahmeklausel ermöglicht eine Beschränkung des Zugangs, wenn durch dessen 3/6 Gewährung Geheimnisse von ausserhalb der Verwaltung stehenden Dritten offenbart werden könnten. Gemeint sind in erster Linie Informationen von juristischen Personen betreffend ihre unternehmerischen Tätigkeiten, die unter Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichen 2 Bedingungen stattfinden und denen Geheimnischarakter zukommt.