d DSG, deren Geheimhaltung ein höheres Gewicht zukommt. Werden die Listen in nicht anonymisierter Form offengelegt, kann je kontrolliertes Geschäft für Produkte Folgendes festgestellt werden: Kontrolle in Ordnung (A), nicht deklariert (B), unvollständig deklariert (C), Etikette und Produkt stimmen nicht überein (D), Rückverfolgung ungenügend (E), anderer Grund (F) und falsch deklariert (G). 33. Das BLV befürchtet, beim emotional diskutierten „Pelzthema“ bestünde für die Verkaufsstellen, bei denen eine Beanstandung erfolgte, ein gewisses Risiko, das mit Protestaktionen irgendwelcher Art zu rechnen sei.