6/9 30. Die Pelzverordnung bezweckt die Einhaltung der Deklarationspflichten, während das Öffentlichkeitsgesetz Transparenz schaffen und auch den Nachvollzug und die Kontrolle der Tätigkeit der Verwaltung ermöglichen soll. An der Einhaltung einer gesetzlich vorgesehenen Deklarationspflicht sowie an der ebenfalls gesetzlichen vorgesehenen Kontrolltätigkeit des BLV kommt ein allgemeines öffentliches Interesse zu.